Sparen Sie Geld: Handwerkerkosten steuerlich absetzen 2020

Handwerkerkosten steuerlich absetzen an Haus und Garten
 
Bei Handwerkerleistungen an Haus und Garten fallen jährlich Handwerkerkosten an, die von der tariflichen Einkommensteuer absetzbar sind. 
 
Erfahren Sie in unseren Steuertipps mehr darüber, wie Sie diesen Steuervorteil konkret für sich nutzen können.
 
 

In welcher Höhe sind Kosten für Handwerkerarbeiten absetzbar?

In welcher Höhe sind Handwerkerkosten absetzbar?Wenn Sie Handwerkerleistungen bezahlen, reduziert sich Ihre Steuerschuld der tariflichen Einkommensteuer um 20 Prozent der entstandenen Aufwendungen [vgl. § 35a Abs. 3 EstG (Einkommensteuergesetz)].
 
Der maximal berücksichtige Betrag liegt seit dem 01.01.2009 bei 6000 Euro, die maximale Ersparnis beträgt folglich 1200 Euro. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gilt derselbe Höchstbetrag. 
 
Die geleisteten Arbeiten müssen in den Bereich der Modernisierungs-, Renovierungs- und Erhaltungsmaßnamen fallen.
 
 

Wer kann Handwerkerkosten steuerlich absetzen?

Wer kann Handwerkerkosten steuerlich absetzen?Mieter und Eigentümer von Wohneigentum können die Handwerkerkosten nach § 35 EstG steuerlich geltend machen. Für Eigentümer ist es nicht erforderlich, im Veranlagungszeitraum bereits in der betreffenden Immobilie zu wohnen, sofern die Absicht besteht, dort einzuziehen.
 
Als Vermieter haben Sie wiederum grundsätzlich die Möglichkeit, die Renovierung und andere Aufwendungen für die Einkommensart Vermietung als Werbungskosten abzusetzen.
 
 
 

Welche Handwerkerkosten können abgesetzt werden?

Berücksichtigt werden ausschließlich die Arbeitskosten der Handwerker. Dazu gehören der Lohn, die Fahrtkosten und die Maschinenkosten. Nicht absetzbar sind hingegen Materialkosten. Arbeitskosten können Sie wiederum nur für Handwerkerleistungen geltend machen, die bei Ihnen zuhause durchgeführt werden, nicht für in der Werkstatt erledigte Arbeiten.
 
Handwerkerkosten für Sonnensegel Montage sind absetzbar Handwerkerkosten für Sonnensegel Wartung sind absetzbar  Handwerkerkosten für Sonnensegel Anassung sind absetzbar  
Beispiel für absetzbare Handwerkerkosten:
So zählen beispielsweise die Montage einer Sonnensegelanlage im Garten, am Haus und Balkon oder auf der Terrasse als absetzbare Arbeitskosten. Gleiches gilt für die Anpassung, Reinigung, Pflege und Wartung der Segelanlage.
Die Anfertigung eines massgefertigten Sonnensegels (Zuschnitt, Näharbeiten etc.), die nicht bei Ihnen vor Ort vorgenommen wird, sondern in unserem Betrieb sowie die Materialkosten für Segel, Masten, etc. sind hingegen nicht absetzungsfähig.
 
 

Was müssen Sie sonst noch wissen?

  • Handwerkerkosten: müssen Sie sonst noch wissen
    Handwerkerkosten im oben dargestellten Sinn müssen Sie als Eigenheimbesitzer oder Mieter in den Mantelbogen der Einkommensteuererklärung in Zeile 112 eintragen.
 
  • Berücksichtigt werden nur Arbeitskosten, die in einer ordentlichen Rechnung des beauftragten Handwerksbetriebs getrennt von den Materialkosten ausgewiesen sind.
 
  • Den Rechnungsbetrag müssen Sie überweisen. Barzahlungen mit oder ohne Quittung erkennt das Finanzamt nicht als Beleg an. Das gilt selbst dann, wenn der Handwerker den Erhalt des Geldes bestätigt.
 
  • Die Aufbewahrungspflicht für die Handwerkerrechnungen und den Überweisungsbeleg beträgt 2 Jahre. Fehlen diese Belege bei einer Überprüfung durch das Finanzamt, werden Ihre Aufwendungen nicht berücksichtigt und es tritt keine Reduzierung der Steuerschuld ein.
 
  • Ziehen Sie bei offen Fragen und Unklarheiten gegebenenfalls einen Steuerberater zu Rate, bevor Sie Ihre Steuererklärung einreichen.

 

Bildquellen:
Fotolia.com (Einzelnachweise siehe Impressum)

 

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